Rechts - News von Pläster & Brune in Werne

Immer Ärger mit dem Immobilienwert

Immer Ärger mit dem Immobilienwert

Aufgrund der gestiegenen Inflation sowie höheren Zinsen fragen sich Viele, wie unerreichbar der Traum einer Immobilie geworden ist. (Mit-)Eigentümer einer Immobilie zu sein kann jedoch auch schnell zum Albtraum werden. Gerade bei erbrechtlichen Streitigkeiten über den Pflichtteil, die Verteilung des Nachlasses oder bei einer Trennung von Ehepaaren stellt sich häufig die Frage: Wie viel ist die Immobilie wert? Häufig führt dies zu erheblichen Konflikten, da unterschiedliche Interessen für die Bewertung der Immobilie vorliegen. Z.B. spielt die Bewertung einer Immobilie im Rahmen des Pflichtteils eine wichtige Rolle, wenn es um die Verteilung des Nachlasses geht. Der Pflichtteil ist der gesetzlich festgelegte Anspruch von nahen Angehörigen (in der Regel Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Bedingungen auch Eltern) auf einen Teil des Erbes, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteilsberechtigte wird hierbei stets argumentieren, die Immobilie habe einen hohen Wert, um so einen höheren Pflichtteilsanspruch zu erlangen, der Erbe wird argumentieren, die Immobilie habe einen niedrigeren Wert, um weniger Pflichtteil zahlen zu müssen. Häufig führt dieser Konflikt dann dazu, dass beide Parteien selbständig Immobiliengutachten in Auftrag geben, die mit erheblichem Zeitaufwand und Kosten verbunden sind. Selbst nach Vorliegen dieser Gutachten besteht dann nach wie vor Streit, welches der sich widersprechenden Gutachten tatsächlich als Grundlage angesetzt werden kann. Hierbei könnte es sinnvoll sein, eine sogenannte Schiedsvereinbarung aufzusetzen. Bei einer Schiedsvereinbarung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen den Parteien, in der sie sich darauf einigen, Streitigkeiten außerhalb der traditionellen Gerichtsverfahren beizulegen. Somit kann gewährleistet werden, dass eine entsprechende Begutachtung sowohl für beide Parteien objektiv erfolgt als auch verbindlich ist. Somit ist es dann möglich, den Konflikt und eine etwaige Rechtsstreitigkeit schnellstmöglich beizulegen und sich nicht über Jahre (bis Jahrzehnte) vor Gericht zu streiten. Um eine faire, objektive und transparente Bewertung zu erzielen, um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich von Anwälten bzw. Notaren beraten zu lassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bewertung den Anforderungen der Schiedsvereinbarung und den geltenden rechtlichen Standards entspricht.
Sollten Sie diesbezüglich eine Beratung wünschen, steht Ihnen jederzeit Rechtsanwalt und Notar Patrick Wilcock zur Verfügung!

https://www.plaester-brune.de/patrick_wilcock

Eintrag vom 06.05.2024